Versicherungsangebot für Ihren Bootsurlaub in Polen

 

Klassische Reiseversicherungen (u.a. Reiserücktrittsversicherung)

 

Den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir generell immer, es gibt zudem eine Vielzahl von zusätzlichen Reiseversicherungen wie z.B. auch die Reisekrankenversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung. Wir machen Sie gern auf die diesbezüglichen Angebote von TravelSecure® aufmerksam, der Reiseversicherung der WÜRZBURGER Versicherungs-AG. Bootsurlaub kann man mit dem “Gesamtpreis für alle Personen“ inkl. aller Crewmitglieder versichern, d.h. man muss nicht alle Mitreisenden einzeln versichern. Bitte beachten Sie aber, dass bei Buchung von mehr als sechs Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern nur die Angehörigen der versicherten Person berechtigt sind, mit zurückzutreten.

 

Wir haben uns entschieden, an dieser Stelle TravelSecure® zu nennen, da diese Versicherung als einige der wenigen Reiseversicherer auch eine Corona-Erkrankung als Reiserücktrittsgrund akzeptiert:

 

Grundsätzlich bietet die Reiserücktrittskosten-Versicherung Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Dementsprechend sind Sie auch abgesichert, wenn Sie ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können. Eine theoretische Gefahr, wenn Sie z.B. Angst vor einer Ansteckung während der Reise haben, ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit werden dadurch möglicherweise anfallende Stornokosten nicht vom Versicherer übernommen. Ebenso besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Quarantäne für Sie angeordnet wird, die Einreise ins Urlaubsland behördlich verweigert wird oder es dort starke Einschränkungen geben wird. Eine Stornierung der Reise wegen diesen oder vergleichbaren Ursachen begründet keinen Leistungsanspruch aus der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wird vom Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung ausgesprochen ist dies ebenfalls kein versichertes Ereignis.

 

Zusätzlich (nach Buchung einer Reiserücktrittsversicherung) können Sie sich mit dem Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure® gegen folgende Fälle absichern:

 

bei Verdacht auf Corona (COVID-19)

bei Infektion auf Corona (COVID-19)

bei daraus folgender häuslicher Quarantäne

Um sich eine Übersicht über Angebot und Preise verschaffen zu können, klicken Sie einfach auf das folgende Banner:

 

Spezielle Charterversicherungen

 

Aus unser langjährigen Erfahrung können wir einschätzen, was auf Chartercrews in verschiedenen Fällen zukommen kann, daher freuen wir uns, Sie an dieser Stelle auf das Versicherungsangebot der Hamburger Yachtversicherung Schomacker hinzuweisen zu können. Zusätzlich zu der Vollkaskoversicherung Ihres Charterbootes kann man sich u.a. mit folgenden Produkten absichern:

 

Skipper Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.

 

Kautionsversicherung: Wird die Yacht während des Segeltörns beschädigt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Garantie Versicherung für Charter-Kautionen deckt dieses finanzielle Risiko ab.

Bei der Kautionsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Diese Versicherung leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.

 

Insassenunfallversicherung: Deckt Unfälle ab, die der Skipper oder der Skipper und die Crew erlitten haben (basierend auf der Crewliste).

 

Insolvenzversicherung: Da Ihre Charterbuchung bei uns nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig und -fähig ist, da wir kein Reiseveranstalter, sondern Reiservermittler sind und somit keinen Sicherungsschein ausstellen können, können Sie bei Bedarf eine individuelle Insolvenz-Versicherung abschließen.

 

Info: Die Angaben und Informationen auf dieser Webseite haben nur informativen Charakter und können unabsichtlich fehlerhafte Formulierungen enthalten. Verbindlich sind nur die Angaben auf den Webseiten der Versicherungsunternhemen, deren Links entsprechend angegeben sind.

Ihr Hausboote-Berater: Hendrick Fichtner, Tel. 0251 - 20 31 88 93

Ihr Hausboot-Berater:

Hendrick Fichtner

(+49) 0251 - 20 31 88 93

Ab sofort finden Sie unsere Angebote auch auf unserem neuen Portal:

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